Anwendungsfelder

 

Wir untersuchen, beraten, informieren und behandeln bei folgenden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen:

 

Sprachauffälligkeiten im Kindesalter

- Störungen der Artikulation (Dyslalie)

- Sprachentwicklungsstörungen | -verzögerungen, wie z. B. Störungen der Grammatik, eingeschränkter Wortschatz

- Näseln, z. B. durch Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (LKGS)

- Hörstörungen

- phonologische Störungen

 

Myofunktionelle Störungen

- Störungen der Motorik und Spannung von Zunge, Lippen und Wangen

- Kau- und Schluckstörungen

 

Die Therapie kann im Zusammenhang mit kieferorthopädischer Behandlung und bei Artikulationsstörungen erforderlich sein.

 

Stimmstörungen

- funktionelle Stimmstörungen, z. B. durch ungünstigen Gebrauch von Stimme | Atmung u. a.

- organische Stimmstörungen nach Kehlkopfoperation, bei Lähmung und anderen Ursachen

- psychogene Stimmstörungen

 

Stimmstörungen (Dysphonien, Aphonien) können bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auftreten. Symptome sind Heiserkeit, Kloßgefühl, Räusperzwang, Atemnot beim Sprechen, geringe Belastbarkeit der Stimme bis hin zum Wegbleiben der Stimme.

 

Stottern | Poltern

- kindliches Stottern und Poltern

- Stottern bei Jugendlichen

- Stottern bei Erwachsenen

 

Stottern und Poltern sind Sprechstörungen, die durch unfreiwillige Stockungen im Redefluss und | oder das Wiederholen von Lauten, Silben, Wortteilen oder ganzen Worten gekennzeichnet sind.

 

Laryngektomie

- Stimmverlust nach Kehlkopfentfernung

- Erlernen der Ösophagusstimme (Speiseröhrenstimme)

- Erlernen einer Ersatzstimme mit dem Servox-Gerät

 

Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen nach Hirnschädigungen

- Aphasie

- Dysarthrie

- Sprechapraxie

- Schluckstörungen (Dysphagie)

 

Diese Störungen können sich im unterschiedlichen Maße auf die Bereiche des Sprechens, Verstehens, Schreibens und | oder Lesens sowie der Nahrungsaufnahme auswirken. Verursacht werden diese Störungen z. B. durch Schlaganfall, Unfall, neurologische Erkrankung u. a.

 

Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)*

- Lese-Rechtschreib-Schwäche als Folge einer Sprachentwicklungsstörung

- bei Schwierigkeiten in der Lautunterscheidung

- bei verkürzter Hörgedächtnisspanne etc.

 

* Die Therapien von Lese-Rechtschreib-Störungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. In Einzelfällen gibt es aber die Möglichkeit, dass das zuständige Jugendamt gemäß §35a. SGB VIII die anfallenden Therapiekosten übernimmt.

 

Beachten Sie auch unsere speziellen Angebote.